Anmerkungen zur geplanten PV-Anlage für die Kleemannstr. 20

Doris Eckstein und Klaus Glashoff

Gestaltung

Die geplante Ausführung einer großflächigen Photovoltaikfassade würde das Erscheinungsbild des architektonisch und farblich gestalteten Friedel-Ensembles deutlich verändern.

Nach § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB sind bei baulichen Maßnahmen neben Belangen des Klimaschutzes auch Aspekte der geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Fassaden prägen das Erscheinungsbild von Gebäuden in besonderem Maße. Großflächige, visuell dominante PV-Modulflächen können bestehende architektonische Ordnungen überlagern, insbesondere in ensemblegeprägten Strukturen.

In der fachlichen Diskussion setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Photovoltaik gestalterisch in Gebäude integriert werden sollte. Monolithische, großflächige Schwarzmodulflächen gelten dabei nicht mehr als zeitgemäße Lösung. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Fassadengestaltung aus gestalterischer Sicht problematisch.

Literatur: Solararchitektur - Kriterien für die Gestaltung von bauwerkintegrierter Photovoltaik in der Wechselwirkung von Form, Funktion und Technik. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften Mona Tausend, Architektin M.A.

Als pdf laden: Solararchitektur (Dissertation Mona Tausend)

Bild zu Gestaltung

Brandschutz

Die spezielle Gefahr bei PV - Anlagen besteht darin, dass durch schlechte Steckverbindungen, lose Klemmen, beschädigte DC-Leitungen, Trennvorgängen unter Last (typisch bei PV-DC) Lichtbögen entstehen, die die Fassade in Brand setzen können. Der Gesetzgeber versucht, durch eine Anzahl von Vorschriften diese Gefahr bzw. die Auswirkungen eines solchen Brandes zu minimieren.

Hier kommt der Haupttext für den Block Brandschutz.

Klaus Glashoff
[Deine Adresse]
[PLZ, Ort]
[Telefon/E-Mail]
[Datum]

Baurechtsamt Stuttgart
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart

Betreff: Anfrage zur Verfahrensfreiheit einer Fassaden-Photovoltaikanlage an einem Mehrfamilienhaus

Sehr geehrte Damen und Herren,
als einer der Eigentümer des Mehrfamilienhauses in [genaue Adresse in Stuttgart einfügen] plane ich die Installation einer Fassaden-Photovoltaikanlage. Das Gebäude wurde 2011 fertiggestellt und verfügt über eine Styropor-Fassadenverkleidung.
Meine konkreten Fragen:

- Ist die geplante Fassaden-PV-Anlage (Größe: [ggf. kWp oder Modulfläche angeben, z. B. ca. 20 kWp]) nach der aktuellen Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei oder bedarf sie einer Genehmigung?
- Gibt es aufgrund der Styropor-Fassade oder der Gebäudeklasse (Mehrfamilienhaus) zusätzliche brandschutztechnische Auflagen?
- Müssen vor der Installation weitere Unterlagen (z. B. Brandschutzgutachten, Statiknachweis) eingereicht werden?


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir mit, ob weitere Angaben oder Pläne benötigt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Glashoff

Anlagen (falls vorhanden):
Skizze der geplanten Fassaden-PV-Anlage
Foto der Fassade

Bild zu Brandschutz